Aktualisierung vom 25. Oktober 2021
Dank der DGR 1067/2021 werden denjenigen, die nachweisen können, in den letzten 5 Jahren mindestens 12 Monate, auch nicht aufeinanderfolgend, als ASO gearbeitet zu haben, die folgenden Kompetenzen des Berufsprofils, wie es von der Region Toskana geregelt ist, anerkannt:
Interaktion mit den betreuten Personen, den Mitgliedern des Fachteams, den Lieferanten und den externen Mitarbeitenden
Folglich müssen Personen in dieser Situation nur bestimmte Module im Umfang von 150 Stunden absolvieren.
Mit anderen Worten: Wer in den letzten 5 Jahren 12 Monate Erfahrung als ASO hat, muss nur 50 % der gesamten Unterrichtsstunden besuchen, 150 Stunden statt 300 Stunden
Aktualisierung vom 17. Juni 2021
Pflicht zur ASO-Qualifikation ab dem 21. April 2022
Am 17. Juni 2021 hat die Staat-Regionen-Konferenz (Conferenza Stato-Regioni) eine weitere Verlängerung um 12 Monate bezüglich der Verpflichtung zur ASO-Qualifikation beschlossen: Der Abschluss, die Berufsqualifikation, wird somit ab dem 22. April 2022 verpflichtend sein.
Derzeit (19. Juli 2021) wird noch über einen der kritischen Punkte der ASO-Qualifikation diskutiert: Welcher Bildungsabschluss ist für den Zugang zum Qualifikationskurs erforderlich?
Derzeit sieht die Regelung „die Erfüllung des Rechts und der Pflicht zu Bildung und beruflicher Ausbildung im Sinne der geltenden Vorschriften“ vor. Anders gesagt: Es ist erforderlich, die Schulpflicht von mindestens 10 Jahren im Alter zwischen 6 und 16 Jahren erfüllt zu haben. Wer also nur den Mittelschulabschluss (licenza media) besitzt, kann derzeit die ASO-Qualifikation nicht erwerben. Unabhängig vom Geburtsdatum.
Es wird jedoch erwogen, diese Voraussetzung zu ändern und den „Besitz der Bescheinigung über die Erfüllung der Schulpflicht“ als ausreichend anzusehen: Für eine angehende ASO, die 1983 geboren ist, wäre beispielsweise der Mittelschulabschluss (licenza media) ausreichend. Wir weisen nochmals darauf hin, dass es sich derzeit nur um eine alternative Lösung handelt, die noch geprüft und offiziell beschlossen werden muss
Aktualisierung vom 20. April 2020
Pflicht zur ASO-Qualifikation ab dem 21. April 2021
Im April 2020 wurde bei der Konferenz der Staat-Regionen-Autonomen Provinzen (Conferenza Stato-Regioni-Province Autonome) eine Vereinbarung getroffen, durch die die Frist auf den 21. April 2021 verlängert wurde, nach deren Ablauf der Besitz der entsprechenden Berufsqualifikation verpflichtend ist, um den Beruf des/der ASO auszuüben.
Mit dem DPCM vom 9. Februar 2018 wurde das neue Berufsbild des/der Zahnmedizinischen Assistenten/Assistentin (Assistente di Studio Odontoiatrico) geschaffen.
Aufgrund dieser Vorschrift ist es, um als solche/r zu arbeiten,
erforderlich, die Bescheinigung nach dem Besuch eines spezifischen Bildungskurses zu erwerben.
Die Vorschrift trat (Veröffentlichung im Amtsblatt) am 6. April 2018 in Kraft. Ab diesem Datum und für 24 Monate (die mit der oben genannten Verlängerung zu 36 Monaten wurden) kann man mit der Vertragsbezeichnung Assistent/in am Behandlungsstuhl (Assistente alla Poltrona) auch ohne den genannten Abschluss eingestellt werden.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird dies nicht mehr möglich sein.
Mit anderen Worten: Ab April 2021 ist für eine Anstellung als zahnmedizinische/r Assistent/in der oben genannte Abschluss erforderlich, nämlich die Qualifikation als Zahnmedizinische/r Assistent/in (ASO), die man durch den Besuch eines spezifischen Kurses erwerben kann, wie ihn wir anbieten.
Arbeiten Sie bereits als Zahnmedizinische/r Assistent/in (ASO)?
Vom Besuch des Kurses und vom Erwerb der Qualifikation sind befreit diejenigen, die nachweisen können, in den 5 Jahren vor dem 21. April 2018 mindestens 36 Monate (auch nicht aufeinanderfolgend) als Assistent/in am Behandlungsstuhl gearbeitet zu haben.
Insbesondere wird präzisiert, dass „als Assistent/in am Behandlungsstuhl gearbeitet zu haben“ bedeutet, dass man vertraglich als Assistent/in am Behandlungsstuhl oder in ähnlichen Berufen eingestuft gewesen sein muss
Diejenigen hingegen, die weniger als 36 Monate Berufserfahrung haben, müssen diese Qualifikation erwerben, haben aber mehr Zeit: drei Jahre ab Inkrafttreten des DPCM, also bis April 2021.
KURS ZAHNMEDIZINISCHE/R ASSISTENT/IN (ASO)
Der von der Region Toskana anerkannte Kurs stellt am Ende von 300 Stunden Präsenzunterricht und 400 Stunden Praktikum und nach bestandener Abschlussprüfung die zur Tätigkeit als ASO erforderliche Qualifikation aus

